Verschwiegenheitspflicht
Ich unterliege der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Eine Aufhebung dieser ist grundsätzlich nur mit Ihrer Einwilligung möglich. Sie endet meinerseits, wenn eine Person akut gefährdet ist (Selbst- und Fremdgefährdung) und es nicht möglich ist, mit geeigneter Interventionen diesem Verhalten entgegenzuwirken.
Kosten
Die Kosten für eine Einheit Einzelgespräch belaufen sich auf 130 Euro. Für Familientherapeutische Einheiten oder Paartherapie beträgt der Einheitssatz 160 Euro.
Anteilsmäßig werden die Kosten von den Kassen wie folgt rückerstattet:
ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse)
Einzelsitzung 60 Minuten,
Rückerstattung: € 33,70
BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau)
Einzelsitzung ab 50 Minuten, Rückerstattung: € 46,60
SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen)
Einzelsitzung ab 50 Minuten, Rückerstattung: € 45,00
Terminabsagen
Termine bitte spätestens 48 Stunden vorher absagen. Bei kurzfristigen Terminabsagen stelle ich die jeweilige Einheit in Rechnung. Krankheiten oder Unfälle sind davon selbstverständlich ausgenommen
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Worüber man spricht, stellt sich ein. (Reinhold Bartl)