Verschwiegenheitspflicht
Ich  unterliege der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Eine Aufhebung dieser ist grundsätzlich nur mit Ihrer Einwilligung möglich. Sie endet meinerseits, wenn eine Person akut gefährdet ist (Selbst- und Fremdgefährdung) und es nicht möglich ist, mit geeigneter Interventionen diesem Verhalten entgegenzuwirken.
 

 
Kosten
Die Kosten für eine Einheit Einzelgespräch (zw. 45-50 Min) belaufen sich auf 130 Euro. Für Familientherapeutische Einheiten oder Paartherapie beträgt der Einheitssatz 160 Euro.
Anteilsmäßig werden die Kosten von den Kassen wie folgt rückerstattet:

ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse)
Einzelsitzung 60 Minuten,
Rückerstattung: € 33,70
 

BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau)
Einzelsitzung ab 50 Minuten, Rückerstattung: € 46,60 
 

SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen)
Einzelsitzung ab 50 Minuten, Rückerstattung: € 45,00
 



Terminabsagen
Termine bitte spätestens 48 Stunden vorher absagen. Bei kurzfristigen Terminabsagen stelle ich die jeweilige Einheit in Rechnung. Krankheiten oder Unfälle sind davon ausgenommen, wenn eine Krankmeldung oder Arztbescheinigung vorliegt.
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